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| Privacy als Motor des Wettbewerbs Zu dem "schädlichen Steuerwettbewerb" der OECD Immer wieder geistert das Gespenst der Steuerharmonisierung durch die Medien, aufgeschreckt durch die zahllosen Vorstösse sich benachteiligt fühlender oder um die internationale Steuermoral besorgter Regierungen. Dem jüngsten Coup der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) zu diesem Problem des "schädlichen Steuerwettbewerbs" erwuchs nun aber überraschenderweise in den USA ein engagierter Gegner, und plötzlich scheint es, als ob die Schweiz in ihrem Bestreben, ihren Bürgern ein grösstmögliches Paket persönlicher Freiheiten, Vorteile und Rechte zu garantieren, einen - sehr mächtigen - Verbündeten hätte. Was vor drei Jahren als Massnahme gegen den "schädlichen Steuerwettbewerb" der Länder begonnen wurde, präsentiert sich heute als Instrument der OECD zur Kontrolle und Bevormundung der nationalen Steuerhoheit. Dagegen wehrt sich auch der neue US Finanzminister Paul O'Neill, dem die Initiative des "Forum on Harmful Tax Practices" zur Austrocknung der Steuerparadiese entschieden zu weit geht und der den geforderten "überbordenden Informationsaustausch, mit dem ausländische Regierungen Informationen aus unberechtigten Gründen und ohne ausreichende Schutzklausel verlangen," unbedingt verhindern will. Von einer Organisation, die sich die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung auf die Flagge schreibt, ist der Ausdruck "schädlicher Steuerwettbewerb" schon ein seltsames Konstrukt! Die der OECD-Initiative zugrunde liegende Prämisse erkennt allein in tiefen Steuern bereits einen verdächtigen Tatbestand und verlangt deshalb, dass ein Land oder auch eine Gruppe von Ländern bei Entscheidungen irgendeines anderen Landes über die Strukturierung seines Steuersystems intervenieren dürfe. Die Nullrunde ist vorprogrammiert Das "private" Wissen bedeutet Vorteil, es umsonst preiszugeben, heisst sich nivellieren, nach unten anpassen in dem festen Glauben, dass es besser ist, wenn es allen schlechter geht, als wenn Wettbewerb herrschte. Nur Sonderwissen und individuelle Rechte bringen die gewünschten wirtschaftlichen, politischen und auch menschlichen Resultate. Langfristig überlebensfähige Kartellkonstruktionen dürften eher selten sein! Sogar die Sowjets hatten erkannt, dass Privilegien zu Sonderleistungen anspornen. Dass Gleichschaltung lähmt, beweist der Bankrott der Kolchosewirtschaft. Der amerikanische Nobelpreisträger Milton Friedman hat sich persönlich an das Center for Freedom and Prosperity in Washington D.C. gewandt und deren Arbeit im Interesse der Selbstbestimmungsrechte der Nationen unterstützt: "Der Wettbewerb zwischen den nationalen Regierungen in der Erbringung des Service Public und in der Strukturierung ihres Steuersystems ist genau so produktiv wie das privatwirtschaftliche Wettbewerbsdenken zwischen verschiedenen Unternehmungen oder Individuen inbezug auf ihre Produkte und ihre Preisgestaltung. Beide führen zur gewünschten Vielfalt des Angebotes und zu Innovation! Sie bewirken Qualitätsverbesserungen und reduzieren die Kosten. Ein Regierungskartell ist nicht weniger schädlich als ein privatwirtschaftliches." Der Steuerzahler und sein Recht auf Rechte Der Think Tank "European Financial Forum" in London denkt deshalb daran, einen Internationalen Privacy Code für Steuern ins Leben zu rufen. Nachdem sich die meisten EU-Staaten Über den sehr weitgehenden Informationsaustausch im Steuerbereich einig sind, scheint eine solche Massnahme dringend notwendig. Bis heute sind zu diesem Thema über 250 Klagen, die eine Verletzung persönlicher Rechte zum Inhalt haben, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingegangen und das Forum hält fest, dass auf dem Gebiet des Schutzes des Steuerzahlers die internationale Bewusstseinsbildung noch nicht begonnen habe. Der Schutz des Steuerzahlers wird in den verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt und nach Auskunft des Forums teilweise mit recht zufälligem Erfolg! Das Forum empfiehlt, den Steuerzahler vor rückwirkenden Steuerbestimmungen, vor Unverhältnismässigkeit, ungerechter Veranlagung und Vertrauensmissbrauch zu schützen. "Mit der zunehmenden Informationsaktivität der Steuerfahnder weltweit ist die Garantie der vertraulichen Handhabung sensibler Daten zur Illusion geworden." In den meisten Ländern wird dem Steuerzahler nicht mitgeteilt, wenn über ihn Informationen eingezogen werden, er kann seine Rechte also auch nicht wahrnehmen. Nur gerade drei Länder machen hier eine Ausnahme: Holland, Deutschland und die Schweiz. Hier wird der Steuerzahler orientiert, dass Erkundigungen zu seinen Verhältnissen eingezogen werden und er hat Gelegenheit, seine Interessen zu wahren. In der Schweiz, den Niederlanden und in Schweden wird zudem die Privatsphäre des Individuums bei öffentlich werdenden Verhandlungen zugesichert. Solche Massnahmen sind es, die den Finanzplatz Schweiz international attraktiv machen: Sicherheit, erstklassige Performance und ein untrügliches Sensorium für den privaten Charakter der Geschäfte! |
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