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"Wider den Vorausvollzug"
Die Schweiz verfügt über ein weltweit beinahe einzigartiges Rechtshilfegesetz

Gehorsam, Gesetzestreue und ein gut entwickeltes Bedürfnis nach Sicherheit gehören zu den typisch eidgenössischen Tugenden. Trotzdem so ist und sich das Ausland fallweise darüber sogar lustig macht, zieren nicht selten negative Schlagzeilen in- und ausländische Gazetten, die der Schweiz unlautere Geschäfte mit schmutzigem Geld oder die Protektion von Schmugglerpraktiken vorwerfen. Tatsache aber ist, dass die Schweiz so rasch und gründlich auf solche Vorkommnisse reagiert wie kaum ein anderes Land. Vorkommnisse zudem, die auch nicht durch die engmaschigsten Gesetze, Vorschriften und Kontrollen je zur Gänze verhindert werden können. Von keinem Staat.

Mehr Selbstbewusstsein ist gefragt
Die EU versucht mit politischem wie wirtschaftlichem Druck, die Gangart der Schweiz zu ändern, die USA doppeln gleich nach und nicht wenige der Beteiligten lassen sich dadurch zu beinahe überstürzt zu nennendem Handeln verleiten.Durch den Vorausvollzug einschlägiger Forderungen glaubt man, die vermeintlich notwendige Eurokompatibilität beweisen zu können! Hier ist, wie UBS-Präsident Marcel Ospel kürzlich auf einer "Wolfsberg"-Tagung festhielt, deutlich mehr Selbstbewusstsein vonnöten. "Die Schweiz hat im Kampf gegen die organisierte Kriminalität Vorleistungen erbracht, die andere Staaten erst nachvollziehen müssen." Und auch in der "Sonntagszeitung" war kürzlich zu lesen, dass die Schweiz "kein sicherer Hafen mehr für Potentaten" sei und dass unser Land z.B. im Fall des "Schattendiktators" Montesinos so konsequent wie kein anderer Staat Peru bei der Suche nach den veruntreuten Geldern unterstützt hat, ja dass andere Länder sogar erst nach Aufforderung durch die Schweiz diesbezüglich aktiv geworden sind.

Auch im Falle des afrikanischen Diktators Abacha war es die Schweiz, die als erste durchgegriffen und die Gelder gesucht, gefunden und unverzüglich blockiert hat! Ein Ereignis, das sogar der Financial Times Bewunderung abrang, während sie gleichzeitig monierte, dass auf amerikanischen Grossbanken Milliarden von Dollars dubioser Herkunft lagern, ohne dass die Gesetzgebung über Kontrollinstrumente verfügt, die die Eigentümer dieser Gelder identifizieren könnten.

Freiheiten verteidigen
Wer gute Karten hat, muss sich ja nicht zwingend in diese schauen lassen. Den erfolgreichen Spieler kennzeichnet im Gegenteil der gekonnte und überlegte Umgang mit diesen Karten. Die Freiheit, das Gelingen seiner Vorhaben zu fördern, gehört zu unseren Grundrechten. Und diese Freiheit gilt es zu verteidigen, sie darf nicht scheibchenweise preisgegeben werden. Natürlich weckt die reiche Schweiz Begehrlichkeiten, und dies nicht nur bei weniger privilegierten Ländern. Diese können aber niemals Anlass dazu sein, unsere Trümpfe in der falschen Hoffnung auf eine gesteigerte Wertschätzung bei unseren Mitbewerbern ganz oder auch nur teilweise zu exponieren.

20% der schweizerischen Staatseinnahmen stammen vom Finanzplatz
Der Anteil des Finanzplatzes Schweiz am Bruttoinlandprodukt wird heute auf 12% geschätzt. Rund 8% der gesamten Vollzeitbeschäftigten, über 200 000 Arbeitnehmer, finden ihre Arbeit hier, nicht miteingerechnet jene zahlreichen Zulieferbetriebe wie EDV- oder Telekomfirmen, Flugunternehmungen, Hotels oder Restaurants, die mittel- oder unmittelbar vom Finanzplatz Schweiz profitieren. Der Staat selbst ist in hohem Masse abhängig davon, generiert der Finanzplatz doch mehr als 20% der Staatseinnahmen!

Diesen Eckpfeiler unserer Volkswirtschaft mit der Preisgabe von bewährten Institutionen zu gefährden, erträgt keine Diskussion, insbesondere als die Schweiz zu den wenigen Ländern gehört, die über eine sogenannt "spontane Rechtshilfe" verfügen. Seit Februar 1997 ist es dank Artikel 67 des Rechtshilfegesetzes möglich, Tatverdächtige an ausländische Stellen zu melden, selbst wenn die entsprechende Handlung im Ausland stattgefunden hat. Das Gesetz über Geldwäscherei mit der angeschlossenen Meldestelle in Bern tut ein weiteres, um den Finanzplatz Schweiz von unerwünschten Geldern möglichst frei zu halten.

In den vergangenen Jahren wurde die organisierte Kriminalität gerade von jenen Ländern, denen sie zu einem grossen Teil entstammt, zum Anlass genommen, in sogenannt befreundeten Nationen die Aufhebung der Privatsphäre in höchst sensiblen Bereichen zu fordern. Wie sehr gerade in der Schweiz Eigentum als privates Gut, der Oeffentlichkeit nicht zugänglich, verstanden wird, zeigt die Tatsache, dass der Durchschnittsbürger kaum je etwas dagegen einzuwenden hat, dass er während eines grossen Teils seines Aufenthaltes auf öffentlichem Raum von Ueberwachungskameras begleitet wird, dass er aber sehr zugeknöpft wird, sollte er über seine finanziellen Verhältnisse Auskunft geben!


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