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| "Wider den Vorausvollzug" Die Schweiz verfügt über ein weltweit beinahe einzigartiges Rechtshilfegesetz Gehorsam, Gesetzestreue und ein gut entwickeltes Bedürfnis nach Sicherheit gehören zu den typisch eidgenössischen Tugenden. Trotzdem so ist und sich das Ausland fallweise darüber sogar lustig macht, zieren nicht selten negative Schlagzeilen in- und ausländische Gazetten, die der Schweiz unlautere Geschäfte mit schmutzigem Geld oder die Protektion von Schmugglerpraktiken vorwerfen. Tatsache aber ist, dass die Schweiz so rasch und gründlich auf solche Vorkommnisse reagiert wie kaum ein anderes Land. Vorkommnisse zudem, die auch nicht durch die engmaschigsten Gesetze, Vorschriften und Kontrollen je zur Gänze verhindert werden können. Von keinem Staat. Mehr Selbstbewusstsein ist gefragt Auch im Falle des afrikanischen Diktators Abacha war es die Schweiz, die als erste durchgegriffen und die Gelder gesucht, gefunden und unverzüglich blockiert hat! Ein Ereignis, das sogar der Financial Times Bewunderung abrang, während sie gleichzeitig monierte, dass auf amerikanischen Grossbanken Milliarden von Dollars dubioser Herkunft lagern, ohne dass die Gesetzgebung über Kontrollinstrumente verfügt, die die Eigentümer dieser Gelder identifizieren könnten. Freiheiten verteidigen 20% der schweizerischen Staatseinnahmen stammen vom Finanzplatz Diesen Eckpfeiler unserer Volkswirtschaft mit der Preisgabe von bewährten Institutionen zu gefährden, erträgt keine Diskussion, insbesondere als die Schweiz zu den wenigen Ländern gehört, die über eine sogenannt "spontane Rechtshilfe" verfügen. Seit Februar 1997 ist es dank Artikel 67 des Rechtshilfegesetzes möglich, Tatverdächtige an ausländische Stellen zu melden, selbst wenn die entsprechende Handlung im Ausland stattgefunden hat. Das Gesetz über Geldwäscherei mit der angeschlossenen Meldestelle in Bern tut ein weiteres, um den Finanzplatz Schweiz von unerwünschten Geldern möglichst frei zu halten. In den vergangenen Jahren wurde die organisierte Kriminalität gerade von jenen Ländern, denen sie zu einem grossen Teil entstammt, zum Anlass genommen, in sogenannt befreundeten Nationen die Aufhebung der Privatsphäre in höchst sensiblen Bereichen zu fordern. Wie sehr gerade in der Schweiz Eigentum als privates Gut, der Oeffentlichkeit nicht zugänglich, verstanden wird, zeigt die Tatsache, dass der Durchschnittsbürger kaum je etwas dagegen einzuwenden hat, dass er während eines grossen Teils seines Aufenthaltes auf öffentlichem Raum von Ueberwachungskameras begleitet wird, dass er aber sehr zugeknöpft wird, sollte er über seine finanziellen Verhältnisse Auskunft geben! |
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