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Was heisst hier "privat"?
Die etwas anderen Methoden des Staates, sich Daten zu verschaffen

Die schockierenden Ereignisse der vergangenen Monate im In- und Ausland haben das Problem der inneren Sicherheit, und des Staatsschutzes überhaupt, in den Vordergrund gerückt. Der 11. September, die Bluttat von Zug, die statistisch zwar nicht aussergewöhnliche, dem Schweizervolk aber irgendwie unbegreifliche Katastrophe im Gotthardtunnel oder auch das Grounding der Swissair haben im Bürger den Wunsch nach Kontrolle, nach Ueberwachung, nach wirkungsvollerer Garantie für unsere physische, aber auch wirtschaftliche Sicherheit wach werden lassen.

Es sind heute nicht mehr klassische Kriegsszenarien, die - wenigstens in der westlichen Welt - die Errungenschaften der Zivilisation bedrohen, sondern zunehmend irrationale und in sich unberechenbare Phänomene wie Terrorismus, organisierte Kriminalität, die Proliferation schwer oder nicht mehr kontrollierbarer Vernichtungsmittel sowie der ungebremste elektronische Datenfluss weltweit.

Der Ruf nach Väterchen Staat
Bereits heute scheint in den USA eine Mehrheit der Bürger bereit zu sein, auf eine ganze Reihe von Freiheitsrechten zu verzichten, um scheinbar sicherer leben zu können. Die FDP fordert bei uns mehr Freiheiten für Ermittler und beklagt, dass die Fichenaffäre zu einem übertriebenen Persönlichkeitsschutz geführt habe. In der Bundesrepublik Deutschland sollen Ausweispapiere neben den Fingerabdrücken auch biometrische Informationen enthalten, damit Fälschungen nicht mehr möglich sind. Der deutsche Verfassungsschutz soll künftig sogar Daten aus dem Finanzverkehr der Banken verlangen dürfen.

Anderseits fordern amerikanische Versicherungsvertreter heute wegen der in astronomische Höhen gekletterten Versicherungsprämien infolge der dramatischen Ereignisse eine staatliche Terrorversicherung. Und selbst in der liberalen Schweiz halten marktwirtschaftliche Bedenken nicht davon ab, den Staat zur Rettung privater Unternehmungen heranzuziehen.

Plötzlich wird der Staat wieder "verantwortlich". Dies ganz im Sinne des Philosophen Thomas Hobbes (1588-1679), der überzeugt war und dies auch lehrte, dass "die Menschen aus reinem Selbsterhaltungstrieb ihre naturgegebenen Freiheiten einem (absolutistischen) Souverän übergeben müssen" und dass nur "durch eine eingreifend überordnende Gewalt die Willkür überwunden und der Friede hergestellt werden kann".

Darf's ein bisschen mehr sein?
Die Privatsphäre, deren Schutz vormals zentrales Anliegen einer jeden liberalen Ordnung war, erscheint plötzlich als weniger vorrangig. Der "gläserne Bürger", unlängst noch Schreckgespenst eines jeden Datenschützers, ist heute nicht nur ein technisches, sondern auch ein politisches Problem. Zunehmend wird "Privat" ersetzt durch "Staat". Das Schicksal des Einzelnen erfährt durch Verfassung, Gesetz und gegebenenfalls durch Notverordnungen seine Sicherung inklusive Inkasso, Anlage und Verteilung, Erziehung und Ausbildung, Eigentum, Gesundheit und Begräbnis - kurzum, den verordneten Lebenslauf.

Dabei wird die Gleichgültigkeit, die wir diesem schleichenden und letztendlich sogar geförderten Staatsinterventionismus entgegenbringen, beinahe unmerklich immer grösser, und wir geben selbst sensible Daten recht sorglos weiter. Natürlich sammelt auch die Privatwirtschaft Daten, Informationen und nutzt sie. Zwischen staatlicher und privatwirtschaftlicher Informationsbeschaffung und -nutzung bestehen aber beträchtliche Unterschiede.

1. Der Staat sammelt, verwertet und nutzt Daten als obrigkeitliche Handlung. Die Privatwirtschaft tut dasselbe, aber als ein Rechtssubjekt unter anderen.

2. In der Regel bezahlt eine Unternehmung für Informationen, ist also in allem Tun an ökonomische Grenzen gebunden. Nicht so der Staat. Steuerformulare, AHV-Daten, Volksbefragungen, militärische Erhebungen, Grundbuch, Ueberwachungskameras, alle sind im öffentlichen Auftrag vorhanden oder tätig, vom Steuerzahler bezahlt und ohne ökonomische Limiten einsetzbar.

3. Missbraucht eine Unternehmung private Daten, verärgert sie ihre Kunden und ramponiert ihren Ruf, hat also auch hier ökonomische Folgen zu gewärtigen. Missbraucht der Staat Daten, hat er daraus keine Nachteile.

4. Dem Staat fällt seine Tätigkeit automatisch zu durch Gesetz, Verfassung – oder Willkür. Ein Unternehmen muss den Markt ausloten, Waren und Dienstleistungen entwickeln, die potentiellen Lieferanten und Kunden informieren, diese Kreise auch kennen, den Vertrieb organisieren und die Reputation aufbauen. All dies verbietet den offenen Gebrauch von Informationen. Der Staat hat keine solchen Auflagen.

Erschwerend kommt hinzu, dass einzelne Daten durch entsprechende Massnahmen durchaus geschützt bleiben. Werden diese aber z.B. unter dem Titel Terrorismusbekämpfung miteinander verknüpft, können sie ein mehr oder weniger zufälliges Gewohnheitenprofil entstehen lassen, das Verdachtsmomente auch auf absolut unbescholtene Bürger lenkt. Der Staat hat es in der Hand wie niemand anders, flächendeckend Daten zu sammeln und zu verwerten. Zu denken geben sollte auch die Tatsache, dass selbst zweistellige Milliardenbeträge für die Geheimdienstorganisationen in den USA den 11. September nicht verhindern konnten.

Terrorbekämpfung kann nicht Vorwand sein, freiheitsfeindliche und gesellschaftspolitische Forderungen umzusetzen und die Staatsmacht auf Kosten der Privatsphäre auszuweiten.


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