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Vom Grundrecht zur Handelsware?
Der Gläserne Mensch und seine Privatsphäre

Jedes Individuum hinterlässt heute gewollt oder ungewollt eine dichte Spur persönlicher Daten, sei dies z.B. beim Einkaufen, bei Bankgeschäften, beim Arzt oder beim Reisen. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten unablässig daran, den ohnehin schon recht glä-sernen Menschen noch transparenter zu machen. Solche Massnahmen sind nicht immer nur negativ, geschehen viele dieser Untersuchungen doch zu unserem Schutz, zu unserer Sicherheit oder zur Erhaltung unserer Gesundheit.

Daten als Ware
Anderseits werden aber solche privaten Daten zunehmend als Ware betrachtet, mit der gehandelt werden kann. Oder es werden Datenprofile erstellt, die in ihrer Aussage massiv in die Privatsphäre des Individuums eingreifen. Hier stellt sich die Frage, wer schützt dieses Individuum davor, aufgrund willkürlich oder absichtsvoll gesammelter und genutzter persönlicher Daten plötzlich als Risikofaktor, als unerwünschte Person oder als politisch "verdächtig" diskreditiert zu werden?

Der erste "Big Brother"
Der amerikanische Ingenieur und Betriebswirtschafter Frederick W. Taylor (1856-1915) darf als erster "Big Brother" des Industriezeitalters bezeichnet werden. Er beobachtete mit mathematischer Genauigkeit die Bewegungen und auch Bewegungsabläufe der Industriearbeiter, untersuchte sie und errechnete die daraus resultierende Effizienz. Henry Ford begnügte sich nicht mit dieser Effizienz-Prüfung, vielmehr sandte er Angestellte zu den Familien seiner Arbeiter nach Hause, um auch deren moralische und sittliche Gesinnung zu prüfen!

Von solcher Praxis ist man heute weit entfernt, aber die Eingriffe in unser Privatleben sind ungleich invasiver. Die Kontrolle findet - vom Individuum kaum oder gar nicht wahrgenommen - rund um die Uhr statt. Ueberwachungsvideos, Schlüssel-Monitoring, Fahrzeugschreiber, Mobiltelefone, Fax- und E-Mail, Kundenkarten oder Internet-"Cookies" sind in der Lage, den jeweiligen Aufenthaltsort und jede Handlung zu verfolgen und zu registrieren. Eine Stechuhr, die 24 Stunden am Tag läuft!

Dass solche Ueberwachung Gefahren in sich birgt, liegt auf der Hand, denn jedes Ueberwachungssystem ist letztlich nur so gut wie der Mensch, der es anwendet.

Begriffswirrwarr!
Es scheint manchmal auch recht schwierig, zwischen den Begriffen "vertraulich", "sicher" ("geschützt") und "privat" zu unterscheiden. Weder Vertraulichkeit, noch Schutz- oder Sicherheitsmassnahmen sind gleichzeitig Garantie für die Privatsphäre. Dies wäre eine fatale Verwechslung!

"Privatsphäre" bedeutet das Recht, allein gelassen zu werden, keine Einmischung von aussen dulden zu müssen. Sie gehört in unserem Verständnis zu den unabdingbaren Rechten eines Menschen. Jede Beeinträchtigung dieses Rechts ist eine Einschränkung der persönlichen Freiheit und Integrität.

Die "vertrauliche" Handhabung von Daten geschieht zwischen Personen oder Organisationen, deren Verhältnis von gegenseitigem Vertrauen getragen wird. Es basiert auf der Zusicherung des Anwenders, entsprechende Informationen nicht ohne Einwilligung des Urhebers zu benutzen oder weiterzugeben. Solche Informationen und Daten können aber sehr wohl "privater" Natur sein.

"Sicherheitsmassnahmen" bestehen darin, technologische oder administrative Vorkehrungen zu treffen, die die unrechtmässige Benutzung oder Veröffentlichung vertraulicher Information verhindern. Den Eingriff an sich in die Privatsphäre können sie aber nicht verhindern, sondern nur vor unautorisierter Datenverwendung schützen.

So wichtig wie Umweltschutz
Die neuen technologischen Entwicklungen machen den gesetzlich verankerten Schutz der Privatsphäre zu Beginn dieses Jahrhunderts zu einem ebenso dringlichen Postulat wie es der Umweltschutz im letzten Jahrhundert wurde.

Viele Länder, darunter auch die Schweiz, tragen diesem Bedürfnis in ihrer Verfassung Rechnung und anerkennen den Anspruch auf die persönliche Privatsphäre als ein Grundrecht ihrer Bürger. In der EU haben Nichtmitglieder seit 1998 keinen Zugang mehr zu den Daten der EU-Staaten, wenn sie nicht über entsprechende (EU-konforme) Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Privatsphäre verfügen.

In diesen Ländern gehört die Privatsphäre zu den Grundrechten:

Argentinien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Israel, Italien, Japan, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, die Niederlan-de, Peru, die Philippinen, Polen, Portugal, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Thailand, Tschechien, Türkei und Ungarn

Gewisse Staaten regeln den Privatsphärenanspruch mit einer entsprechenden Gesetzgebung, oft noch als Zusatz zu der verfassungsmässigen Verankerung:

Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark inklusive Grönland, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Grossbritannien, Hongkong-China, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Litauen, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Oesterreich, Polen, Portugal, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechien, Ungarn und die USA.

In den USA wird dieses Recht unterschiedlich gehandhabt. Einzelne Staaten anerkennen die Privatsphäre als Grundrecht, in anderen Staaten fürchtet man durch einen allzu umfassenden Schutz Wettbewerbshindernisse und unternehmerische Beeinträchtigungen.

So beliebt wie Keuchhusten
Grundsätzlich beharrt eigentlich jeder Mensch auf seinem Recht, Privates auch privat handhaben zu dürfen. Auf jeden Fall dann, wenn solches Recht zur Diskussion gestellt wird. Vom Staat werden entsprechende Schutzgarantien verlangt.

Und dennoch benehmen sich manche Menschen so, als wenn sie ihre privatesten Dinge nicht rasch genug los werden und publik machen könnten. Was erfährt der geneigte oder auch nicht geneigte Leser und Zuschauer nicht alles in den unzähligen Talk-Shows, den bis zur Peinlichkeit detaillierten Home-Stories und den unsäglichen Container-Videos! Hier könnte man durchaus den Eindruck gewinnen, dass die Privatsphäre ungefähr so erstrebenswert ist wie ein ausgewachsener Keuchhusten, den man schleunigst los werden muss. Statt dass man dieses Recht so verteidigt, als ob das persönliche Seelenheil davon abhinge, denn das tut es nämlich!

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Die "Privatsphäre" ist das unabdingbare Recht eines Menschen, allein gelassen zu werden und keine Einmischung von aussen dulden zu müssen. Die "vertrauliche" Handhabung von Daten geschieht zwischen Personen oder Organisationen, deren Verhältnis von gegenseitigem Vertrauen getragen wird, und basiert auf der Zusicherung des Anwenders, Informationen nicht ohne Einwilligung des Urhebers zu benutzen. "Sicherheitsmassnahmen" sind technologische oder adminstrative Vorkehrungen, die die unrechtmässige Benutzung oder Veröffentlichung vertraulicher Information verhindern.

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