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| Vom Grundrecht zur Handelsware? Der Gläserne Mensch und seine Privatsphäre Jedes Individuum hinterlässt heute gewollt oder ungewollt eine dichte Spur persönlicher Daten, sei dies z.B. beim Einkaufen, bei Bankgeschäften, beim Arzt oder beim Reisen. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten unablässig daran, den ohnehin schon recht glä-sernen Menschen noch transparenter zu machen. Solche Massnahmen sind nicht immer nur negativ, geschehen viele dieser Untersuchungen doch zu unserem Schutz, zu unserer Sicherheit oder zur Erhaltung unserer Gesundheit. Daten als Ware Der erste "Big Brother" Von solcher Praxis ist man heute weit entfernt, aber die Eingriffe in unser Privatleben sind ungleich invasiver. Die Kontrolle findet - vom Individuum kaum oder gar nicht wahrgenommen - rund um die Uhr statt. Ueberwachungsvideos, Schlüssel-Monitoring, Fahrzeugschreiber, Mobiltelefone, Fax- und E-Mail, Kundenkarten oder Internet-"Cookies" sind in der Lage, den jeweiligen Aufenthaltsort und jede Handlung zu verfolgen und zu registrieren. Eine Stechuhr, die 24 Stunden am Tag läuft! Dass solche Ueberwachung Gefahren in sich birgt, liegt auf der Hand, denn jedes Ueberwachungssystem ist letztlich nur so gut wie der Mensch, der es anwendet. Begriffswirrwarr! "Privatsphäre" bedeutet das Recht, allein gelassen zu werden, keine Einmischung von aussen dulden zu müssen. Sie gehört in unserem Verständnis zu den unabdingbaren Rechten eines Menschen. Jede Beeinträchtigung dieses Rechts ist eine Einschränkung der persönlichen Freiheit und Integrität. Die "vertrauliche" Handhabung von Daten geschieht zwischen Personen oder Organisationen, deren Verhältnis von gegenseitigem Vertrauen getragen wird. Es basiert auf der Zusicherung des Anwenders, entsprechende Informationen nicht ohne Einwilligung des Urhebers zu benutzen oder weiterzugeben. Solche Informationen und Daten können aber sehr wohl "privater" Natur sein. "Sicherheitsmassnahmen" bestehen darin, technologische oder administrative Vorkehrungen zu treffen, die die unrechtmässige Benutzung oder Veröffentlichung vertraulicher Information verhindern. Den Eingriff an sich in die Privatsphäre können sie aber nicht verhindern, sondern nur vor unautorisierter Datenverwendung schützen. So wichtig wie Umweltschutz Viele Länder, darunter auch die Schweiz, tragen diesem Bedürfnis in ihrer Verfassung Rechnung und anerkennen den Anspruch auf die persönliche Privatsphäre als ein Grundrecht ihrer Bürger. In der EU haben Nichtmitglieder seit 1998 keinen Zugang mehr zu den Daten der EU-Staaten, wenn sie nicht über entsprechende (EU-konforme) Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Privatsphäre verfügen.
In den USA wird dieses Recht unterschiedlich gehandhabt. Einzelne Staaten anerkennen die Privatsphäre als Grundrecht, in anderen Staaten fürchtet man durch einen allzu umfassenden Schutz Wettbewerbshindernisse und unternehmerische Beeinträchtigungen. So beliebt wie Keuchhusten Und dennoch benehmen sich manche Menschen so, als wenn sie ihre privatesten Dinge nicht rasch genug los werden und publik machen könnten. Was erfährt der geneigte oder auch nicht geneigte Leser und Zuschauer nicht alles in den unzähligen Talk-Shows, den bis zur Peinlichkeit detaillierten Home-Stories und den unsäglichen Container-Videos! Hier könnte man durchaus den Eindruck gewinnen, dass die Privatsphäre ungefähr so erstrebenswert ist wie ein ausgewachsener Keuchhusten, den man schleunigst los werden muss. Statt dass man dieses Recht so verteidigt, als ob das persönliche Seelenheil davon abhinge, denn das tut es nämlich! |
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